Vorrangiges Ziel des Vergaberechts ist es, durch die wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken. Auftraggeber sind dabei nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern können auch private Unternehmen sein, die dem Vergaberecht unterliegen – zum Beispiel bestimmte Energie- oder Verkehrsunternehmen.
Die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz sorgen für einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen und verhindern Korruption und Vetternwirtschaft. Durch die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten, insbesondere umweltbezogenen, sozialen und innovativen Kriterien, kann die Vergabe öffentlicher Aufträge auch der Verwirklichung strategischer Politikziele dienen.
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen (§ 97 Abs. 4 GWB).
Aktuelles
Die Bundesregierung beabsichtigt, in der 21. Legislaturperiode das Vergaberecht zu reformieren und auf nationaler und europäischer Ebene zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren. Ein Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz für die Bundeswehr soll im ersten halben Jahr nach Regierungsantritt erfolgen. Zudem soll für Vergaben des Bundes eine Stärkung der Tarifbindung erfolgen (sogenannte. Bundestariftreue).
Bestrebungen zu einer Reform des Vergaberechts gab es bereits in der vorgegangenen 20. Legislaturperiode. Auf Basis einer umfassenden Konsultation der Öffentlichkeit im Jahr 2023 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der aber angesichts der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr in Kraft getreten ist. Informationen zum sogenannten Vergabetransformationspaket 2024, einschließlich des Entwurfs zum Vergaberechtstransformationsgesetzes, finden Sie auf dieser thematischen Unterseite. Weitere Informationen zum Bundestariftreuegesetz 2024 gibt es auf sowohl auf dieser Unterseite als auch auf dieser Unterseite.
Informationen zu Dringlichkeitsvergaben in Krisensituationen und vergaberechtliche Themen zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine finden Sie auf der Seite zu den dringlichen Beschaffungen.
Informationen zu der eForms-Verordnung und zur Streichung von § 3 Absatz. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung zur Auftragswertberechnung von Planungsleistungen finden Sie auf dieser Unterseite zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare.
Bitte beachten Sie auch das Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts bei Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr zur Anwendung und Auslegung des § 107 Absatz 1 Nummer 4 GWB vom 25. März 2024.
Die Europäische Kommission hat den aktuellen Monitoringbericht Deutschlands zum Vergaberecht (Berichtszeitraum 2021 – 2023) veröffentlicht.