28.10.2022 - Artikel - Wirtschaft

Gesamtwirtschaftliches Produktionspotenzial

Einleitung

Die Bestimmung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials (und der Produktionslücke) ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen der Bundesregierung, der Konjunkturbereinigung im Rahmen der nationalen Schuldenregel des Bundes sowie der Haushaltsüberwachung nach dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt.

In der 20. Legislaturperiode hat die Bundesregierung die Schätzung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials evaluiert. Das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dazu ab Sommer des Jahres 2022 einen wissenschaftlich gestützten Beteiligungsprozess zur Potenzialschätzung erfolgreich durchgeführt. Mit dem durchgeführten Beteiligungsprozess wurde der gesetzlich vorgesehene Auftrag zur regelmäßigen Evaluierung des Verfahrens (Artikel-115-Gesetz zur Ausführung der grundgesetzlichen Schuldenbremse des Bundes) umgesetzt, der auch im Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode verankert war.

Die einzelnen Schritte des BMWK-Beteiligungsprozesses zur Potenzialschätzung sind dokumentiert. Darauf aufbauend hat die Bundesregierung als Ergebnis der Evaluierung insgesamt drei Anpassungen vereinbart und im Jahr 2024 umgesetzt, Details sind im Schlaglichter-Artikel 03/2025 zusammengefasst.

Im Ergebnis ist der Evaluierungsauftrag damit für den Bereich der Potenzialschätzung erfolgreich erfüllt.

Auch in der 21. Legislaturperiode setzt das Bundeswirtschaftsministerium den Austausch mit der Wissenschaft zur Potenzialschätzung fort. Aktuelle Informationen erhalten Sie im nachfolgenden Abschnitt. In den darauffolgenden Abschnitten auf dieser Seite finden sich allgemeine Hintergrundinformationen zu Produktionspotenzial und Konjunkturbereinigung sowie zum institutionellen Rahmen.

Aktuell: Wissenschaftlicher Austausch

Aktuell: Wissenschaftlicher Austausch zur Potenzialschätzung

Nach erfolgreichem Abschluss des wissenschaftlichen Beteiligungsprozesses zur Potenzialschätzung (die März-Ausgabe 2025 der Schlaglichter berichtete) setzt das Bundeswirtschaftsministerium auch in der 21. Legislaturperiode den fachlichen Austausch mit der Wissenschaft fort. Auf einem wissenschaftlichen Workshop am 1. Juli 2025 mit insgesamt über 50 Teilnehmenden vor Ort und im virtuellen Raum standen Methoden zur Bestimmung der längerfristigen Produktivitätsentwicklung sowie die Modellierung der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Energietransformation und Klimawandelfolgen im Mittelpunkt.

Ablauf des wissenschaftlichen Workshops des BMWE zur Potenzialschätzung am 1. Juli 2025

Themenblock 1: Längerfristige Produktivitätsentwicklung

  • Potenzialschätzung in der langen Frist
    Veronika Püschel (Sachverständigenrat Wirtschaft)
  • TFP in EUCAM: One size fits all/additive growth
    Jens Boysen-Hogrefe (IfW Kiel)
  • Determinanten der TFP Fortschreibung
    Torsten Schmidt (RWI Essen)
  • Überblick Produktivität in Deutschland und EU
    Isabell Koske (OECD)
  • Maße der Innovation
    Hanna Hottenrott (ZEW)

Themenblock 2: Gesamtwirtschaftliche Folgen der Energietransformation und des Klimawandels

  • Energieeffizienzgewinne: Folgen für CO2-Emissionen und Wirtschaftsleistung in Deutschland
    Anika Martin (Deutsche Bundesbank)
    Ko-Referat Geraldine Dany-Knedlik (DIW Berlin)]
  • Impulsvorträge: Klimawandelkosten
    Leonie Wenz (PIK)
    Christian Lutz (GWS)
    Moritz Drupp (ETH Zürich)

Der erste Themenblock drehte sich um eine entscheidende, jedoch in der Praxis nur schwer zu projizierende Größe zukünftigen Wirtschaftswachstums: die „Totale Faktorproduktivität“ (TFP). In einigen jüngeren Arbeiten wird die bisher gängige Annahme eines exponentiellen Wachstums der TFP für entwickelte Industriestaaten infrage gestellt. Der alternativ vorgeschlagene lineare TFP-Trend impliziert, von einem langfristig erheblich schwächeren Potenzialwachstum auszugehen. Darüber hinaus diskutierten die Teilnehmenden auch strukturelle Determinanten der TFP - wie Innovation und Humankapital – , geeignete Datengrundlagen und beleuchteten Indikatoren sowie Möglichkeiten und Limitationen, diese direkt in die Schätzmodelle zu integrieren.

Die ökonomischen Kosten der Energiewende und des Klimawandels standen im Zentrum des zweiten Themenblocks. Eingangs zeigte eine Analyse, dass Energieeffizienzgewinne die dämpfenden Effekte einer CO2-Bepreisung deutlich abfedern können, und unterstrich damit die Bedeutung technologischer Fortschritte für eine erfolgreiche Transformation. Weitere Vorträge zu den gesamtwirtschaftlichen Kosten des Klimawandels dokumentierten eine zunächst große Spannweite an Ergebnissen und beleuchteten anschließend mögliche Gründe hierfür. So leitete ein globaler, klimaökonometrischer Ansatz aus historischen, regionalen Wetter- und Wirtschaftsdaten hohe, langanhaltende Schäden ab. Für Deutschland wiederum zeigte eine alternative makroökonometrische Berechnung beschränkt auf Schäden von Extremwetterereignissen, dass hierzulande von beträchtlichen zusätzlichen Kosten des weiter voranschreitenden Klimawandels auszugehen ist. Im Vergleich zu den Gesamtschäden des ersten Ansatzes fallen diese zusätzlichen Kosten geringer aus. Eine dritte Perspektive konzentrierte sich schließlich mittels Meta-Analysen auf die sozialen CO2-Kosten und legte dar, dass diese in vielen Arbeiten tendenziell unterschätzt werden könnten.

Der Workshop machte in der Gesamtschau deutlich, welche Herausforderungen mit langfristigen Projektionen verbunden sind, und welche wissenschaftlichen Ansätze zu deren Bewältigung aktuell verfolgt werden.

Konjunkturbereinigung und Produktionspotenzial

Hintergrund: Konjunkturbereinigung und Gesamtwirtschaftliches Produktionspotenzial

Im Jahr 2009 hat Deutschland den Vorschlag der Föderalismuskommission II umgesetzt und eine neue Schuldenregel im Grundgesetz verankert. Sie ist seit 2011 für Bund und Länder gültig und begrenzt die Nettokreditaufnahme. Dabei sieht das Grundgesetz vor, dass die Auswirkungen einer Abweichung der konjunkturellen Lage von der sogenannten „Normallage“ auf den Haushalt (symmetrisch) zu berücksichtigen sind. Die Abweichung der konjunkturellen Lage von der Normallage wird mit Hilfe der Konjunkturbereinigung ermittelt. Diese ist damit ein integraler Bestandteil der nationalen Schuldenregel; auch auf EU-Ebene ist sie im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts in den europäischen Fiskalregeln verankert.

Hinter der Berücksichtigung der konjunkturellen Lage in den Schuldenregeln steht die Grundidee, dass Zeiten einer schwächeren wirtschaftlichen Entwicklung der konjunkturell bedingt zulässige Verschuldungsspielraum vergrößert werden soll, während er in wirtschaftlich stärkeren Zeiten zu reduzieren ist, um eine pro-zyklische Fiskalpolitik zu vermeiden. Die Konjunkturbereinigung soll ein freies Wirken der sogenannten automatischen Stabilisatoren ermöglichen, beispielsweise steigende Ausgaben und sinkende Einnahmen der sozialen Sicherungssysteme im Abschwung. Insgesamt soll dabei sichergestellt sein, dass sich konjunkturelle Defizite und konjunkturelle Überschüsse (in etwa) ausgleichen und damit die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleistet wird. Dies entspricht der Intention der grundgesetzlichen Schuldenregel.

Um die Auswirkungen einer abweichenden wirtschaftlichen Lage von der Normallage auf den Staatshaushalt in der Praxis ermitteln zu können, muss zunächst das Ausmaß dieser Abweichung festgestellt werden. Dazu wird die tatsächliche Wirtschaftsleistung in zwei Komponenten aufgeteilt: eine, die der Normallage entspricht und eine, welche die Abweichung davon erfasst. Da diese beiden Komponenten nicht beobachtbar sind, müssen sie geschätzt werden.

Die Normallage wird beim Konjunkturbereinigungsverfahren im Rahmen der nationalen (und europäischen) Schuldenregel durch das gesamtwirtschaftliche Produktionspotenzial dargestellt. Die Differenz zwischen der tatsächlichen Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) und der so operationalisierten Wirtschaftsleistung in der Normallage (Produktionspotenzial) wird in der Literatur auch als Produktionslücke bezeichnet (englisch: Output Gap). Sie ist ein Maß für die rein konjunkturell bedingte Abweichung der Volkswirtschaft von ihrer Normallage und kann sowohl negative als auch positive Werte annehmen. Ist die Produktionslücke stark negativ, deutet dies auf eine (deutliche) Unterauslastung der gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten hin, wie es beispielsweise im Zuge der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 der Fall war. Eine stark positive Produktionslücke ist hingegen tendenziell ein Indikator für eine Überauslastung der Produktionskapazitäten, die typischerweise in konjunkturellen Hochphasen auftritt.

Die Produktionslücke wird multipliziert mit der sogenannten Budget-Semielastizität, um die Konjunkturkomponente zu erhalten, welche schließlich in die Bestimmung der zulässigen Obergrenze für die Nettokreditaufnahme bei der Haushaltsaufstellung einfließt. Die Budget-Semielastizität beschreibt das Ausmaß der Wirkung der automatischen Stabilisatoren, das heißt wie stark die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben auf eine konjunkturbedingte Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität reagieren.

Grundidee des Konjunkturbereinigungsverfahrens im Rahmen der nationalen (und europäischen) Schuldenregel:

Tatsächliche Wirtschaftsleistung (BIP)

= (strukturelle) Wirtschaftsleistung bei Normallage
+ konjunkturell bedingte Abweichung von der Normallage
= Produktionspotenzial + Produktionslücke

Konjunkturkomponente

= (nominale) Produktionslücke × Budget-Semielastizität

Institutioneller Rahmen

Hintergrund: Institutioneller Rahmen

Die Bundesregierung unter Federführung des BMWK erstellt in der Regel drei Mal im Jahr eine Vorausschätzung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gemäß Vorausschätzungsgesetz. In diesem Zuge wird auch das gesamtwirtschaftliche Produktionspotenzial bestimmt, auf dessen Basis die Konjunkturkomponente im Rahmen des nationalen Konjunkturbereinigungsverfahrens ermittelt wird. Sie geht in die Berechnung der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme des Bundes nach der nationalen Schuldenregel gemäß Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes ein. Die Bestimmung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials (und der Konjunkturkomponente) auf Bundesebene ist gesetzlich geregelt im Artikel-115-Gesetz und der Artikel-115-Verordnung. Sie erfolgt demnach in Übereinstimmung mit der im Rahmen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes angewandten gemeinsamen EU-Methode (EU-CAM) nach dem Produktionsfunktionsansatz.

Die EU-CAM wurde von der technischen EU-Arbeitsgruppe „Potential Output Working Group“ (POWG) des Wirtschaftspolitischen Ausschusses entwickelt, in der die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank und alle EU-Mitgliedstaaten vertreten sind. Es handelt sich um eine datenorientierte Methode, die in der POWG entsprechend ihrem Mandat kontinuierlich unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Wissenschaft überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt sowie mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und von internationalen Organisationen (beispielsweise OECD, IWF) diskutiert wird.

Die gemeinsame EU-Methode (EU-CAM):

Der EU-CAM liegt eine Produktionsfunktion (Typ Cobb-Douglas) mit den Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit zugrunde. Diese unterstellt, dass man die gesamtwirtschaftliche Aktivität (Y) anhand des Einsatzes von Kapital (K) und Arbeit (L) sowie der Produktivität dieser beiden Faktoren (Totale Faktorproduktivität, TFP) beschreiben kann.

Mathematisch lässt sich diese Funktion folgendermaßen beschreiben:

Y = TFP × L0,65 × K0,35

Y = gesamtwirtschaftliche Aktivität

TFP = Totale Faktorproduktivität

L = Arbeitseinsatz, bestehend aus den Komponenten Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, gesamtwirtschaftliche Partizipationsrate, Anteil der Erwerbstätigen an den Erwerbspersonen und durchschnittliche Arbeitsstunden je Erwerbstätigen

K = Kapitaleinsatz

Um die Normallage zu bestimmen, wird - vereinfacht gesagt - anhand datengetriebener, statistischer Verfahren (sogenannte Filterverfahren) die Normallage der einzelnen Bestandteile der Produktionsfunktion (sogenannte Trendkomponenten) ermittelt und zum Produktionspotenzial wieder zusammengesetzt. Rechengrundlage bilden die amtlichen Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sowie die jeweils aktuellen gesamtwirtschaftlichen Projektionen. Für Berechnungen über das Ende der Projektionen der kurzen Frist hinaus ist auch eine Fortschreibung der Komponenten mit Hilfe von ökonometrischen Verfahren der Zeitreihenanalyse notwendig.

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