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Gerade in der Zementindustrie stellt die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 eine wichtige Option zur Reduktion prozessbedingter Emissionen dar
Deutschland ist eine der führenden Industrienationen der Welt. Um diese Position im globalen Wettbewerb zu halten, müssen wir unsere Produktionsprozesse noch effizienter und klimafreundlicher gestalten. Deutschland hat sich mit dem Klimaschutzgesetz ehrgeizige Klimaziele gesetzt: Wir wollen bis 2045 die Klimaneutralität erreichen. Um CO₂-Emissionen so weit wie möglich zu reduzieren, setzen wir dabei vorrangig auf den Einsatz von erneuerbaren Energien, auf energieeffiziente Prozesse und eine Kreislaufwirtschaft.
Doch selbst mit diesen Maßnahmen lassen sich nicht alle CO₂-Emissionen restlos verhindern. Dies gilt für Teile der Industrie oder die Abfallverbrennung. Studien belegen, dass für diese schwer oder nicht vermeidbaren CO₂-Emissionen Technologien wie Carbon Capture, Utilization and Storage, kurz CCU/CCS, notwendig sind. Dabei geht es darum, CO₂ abzuscheiden, um es als Rohstoff zu nutzen (Carbon Capture and Utilization; CCU) oder dauerhaft in geologischen Formationen zu speichern (Carbon Capture and Storage; CCS).
Die Bundesregierung hat den Einsatz von CCU/CCS in Deutschland mit der Gesetzesnovelle des Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetzes (KSpTG) rechtlich ermöglicht. Der geplante Aktionsplan Carbon Management soll nun konkrete Maßnahmen für den gezielten Hochlauf dieser Technologien benennen. So kann CCU/CCS Deutschland dabei helfen, seine Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrieunternehmen zu sichern.
Abscheidung von CO₂
Selbst wenn Deutschland CO₂-Emissionen ehrgeizig reduziert, erneuerbare Energien konsequent ausbaut und die Kreislaufwirtschaft stärkt, wird es Bereiche geben, in denen sich CO₂-Emissionen technisch nicht oder nur schwer vermeiden lassen, wie bei der Zement- und Kalkherstellung, wenn CO₂ durch den Brennprozess entsteht.
Um die Klimaziele zu erreichen und einen wettbewerbsfähigen, nachhaltigen Industriestandort in Deutschland zu erhalten, muss das CO₂ während der Produktionsprozesse direkt an den Anlagen abgeschieden werden. Die CO₂-Abscheidung ist technisch aufwändig und kostenintensiv. Entscheidend für den Erfolg und den Hochlauf von CCU/CCS sind daher tragfähige Geschäftsmodelle, eine hohe Planungssicherheit für die Akteure und eine verlässliche CO₂-Infrastruktur. Dass die CCU/CCS-Techniken funktionieren, zeigen erste Pilotprojekte in Deutschland und kommerzielle Anlagen im Ausland, wie das Zementwerk Brevik in Norwegen.
Transport von CO₂
Abgeschiedenes CO₂ muss von der Anlage dorthin gelangen, wo es gespeichert oder auch genutzt wird. Dies geschieht durch das Zusammenspiel verschiedener Transportwege. So eignen sich Pipelines langfristig besonders für den Transport großer CO₂-Mengen aus industriellen Ballungsräumen und entlang zentraler Transportkorridore, da sie bei hohem Durchsatz am wirtschaftlichsten sind.
Der CO₂-Transport per Zug, Binnen- und Seeschiff oder Lkw ist insbesondere in der Phase des Markthochlaufs unverzichtbar oder wenn einzelne, eher abgelegene und küstenferne Standorte angebunden werden müssen, aber auch wenn die anfallenden CO₂-Mengen schwanken. Wie dicht ein CO₂-Transportnetz am Ende sein muss, hängt davon ab, wo in Deutschland CO₂ abgeschieden, genutzt und gespeichert wird. Eine CO₂-Speicherung an Land (Onshore-Speicherung) oder die ortsnahe Nutzung von CO₂ könnten die Transportdistanzen und damit auch die Kosten reduzieren.
CO₂-Nutzung
Fossile Energieträger, die nur zur Energiegewinnung eingesetzt werden, lassen sie sich weitgehend durch Strom aus erneuerbaren Energien oder Wasserstoff ersetzen. Dies ist sowohl in der Strom- und Wärmeerzeugung als auch den meisten industriellen Verbrauchssektoren der Fall.
Wenn Kohlenstoff nicht nur als Energieträger, sondern auch als Rohstoff dient, funktioniert das nicht. Dies betrifft vor allem die Chemie- und Materialindustrie, wo Kohlenstoff in Kunststoffen oder Baumaterialien enthalten ist. Auch im Luft- und Seeverkehr werden flüssige kohlenstoffhaltige Energieträger noch lange benötigt. Der Kohlenstoff lässt sich hier also nicht weglassen („Dekarbonisierung“ im Wortsinn). Jedoch kann seine fossile Herkunft ersetzt werden („Defossilierung“): Statt Erdöl und Erdgas können künftig Biomasse, recycelte Materialien und abgeschiedenes CO₂ als Kohlenstoffquellen dienen.
Die Nutzung von abgeschiedenem CO₂ (CCU) bietet Unternehmen die Möglichkeit, Kohlenstoffkreisläufe zu schließen und den Rohstoff CO₂ für chemische Produkte, Kraft- und Baustoffe oder Düngemittel zu verwenden. Wie lange das CO₂ dabei gebunden bleibt, hängt vom Produkt ab: In mineralisierten Baustoffen ist es dauerhaft eingelagert, in Kraftstoffen, Kunststoffen oder Harnstoff wird seine Freisetzung lediglich verzögert. Hinzu kommt: Für die meisten CCU-Produkte werden große Mengen an Wasserstoff und erneuerbarem Strom benötigt. Zusammen mit den Kosten der Abscheidung macht das die Produkte vorerst teurer als ihre fossilen Alternativen.
Dauerhafte Speicherung von CO₂
Abgeschiedenes CO₂ kann in tiefen Gesteinsschichten von etwa 800 bis 4.000 Metern dauerhaft gespeichert werden. Geeignete geologische Speicher sind zum Beispiel ausgeförderte Erdöl- und Erdgaslagerstätten oder Salzwasser führende Gesteinsschichten, sogenannte salinare Aquifere. Hier sorgen verschiedene Mechanismen dafür, beispielsweise eine undurchlässige Deckschicht, dass CO₂ nicht entweichen kann.
Solche Speichermöglichkeiten gibt es an Land (Onshore) und unter dem Meeresboden (Offshore). Besonders große und erkundungswürdige Offshore-Speicherkapazitäten in Deutschland und Europa liegen unterhalb der Nordsee bzw. der Norwegischen See.
In Deutschland gibt es theoretische Speichermöglichkeiten auch an Land, deren konkrete Erkundung noch aussteht. Das bisher einzige CO₂-Speicherprojekt in Deutschland befindet sich in Brandenburg am Pilotstandort Ketzin. Von 2008 bis 2013 wurden dort insgesamt rund 67.000 Tonnen CO₂ eingelagert. Das Forschungsprojekt zeigt bis heute, dass die CO₂-Speicherung sicher ist und weder Menschen noch Umwelt gefährdet.
CO₂-Entnahme/ Negativemissionen
Die CO₂-Entnahme (engl. Carbon Dioxide Removal, CDR) bezeichnet menschliche Aktivitäten, die CO₂ aus der Atmosphäre entnehmen und dauerhaft speichern. Man spricht auch von Negativemissionen, da dieser Prozess Treibhausgase in der Atmosphäre reduziert, statt sie freizusetzen. CO₂-Entnahmen sind von der CO₂-Abscheidung an sogenannten fossilen Punktquellen abzugrenzen (zum Beispiel Zementherstellung), die der Emissionsvermeidung dient.
CO₂ kann der Atmosphäre auf unterschiedliche Weise entnommen werden. Es gibt natürliche Methoden und technische bzw. neuartige Methoden. Natürliche Methoden nutzen vor allem Photosynthese, um Kohlenstoff in Wäldern oder Böden zu binden. Sie werden bereits großflächig eingesetzt.
Neuartige Methoden greifen meist auf technische Prozesse zurück und speichern CO₂ oft geologisch in Gewässern oder in langlebigen Produkten, zum Beispiel in tiefen Gesteinsschichten. Beispiele für neuartige CO₂-Entnahmemethoden sind die Abscheidung von CO₂ aus der energetischen Verwertung von Biomasse mit geologischer Speicherung (Bioenergie mit Carbon Capture and Storage, BECCS), die Abscheidung direkt aus der Umgebungsluft (Direct Air Carbon Capture and Storage, DACCS), der Einsatz von Pflanzenkohle oder die Ausbringung von Gesteinsmehl zur beschleunigten Verwitterung. Diese Methoden sind oft noch in der Entwicklung und weniger verbreitet.
Zum Umgang mit CO₂-Entnahmen will die Bundesregierung eine Langfriststrategie für die Entnahme von CO₂ aus der Atmosphäre erarbeiten.
Carbon Management als Wachstumszweig und Potenziale für Regionen
CCU/CCS kann sich zu einer Schlüsseltechnologie für die Zukunftsfähigkeit deutscher Industrieregionen entwickeln. Der Ausbau und die Verfügbarkeit der Technologie entscheiden mit darüber, ob Standorte auch in Zukunft produzieren können, insbesondere in Branchen mit schwer vermeidbaren Prozessemissionen. Ohne CCU/CCS-Nutzung drohen Wettbewerbsnachteile durch steigende CO₂-Kosten im EU-Emissionshandel. Diese können zu höheren Produktionskosten und Verlagerungen der Standorte ins Ausland führen. Durch CCU/CCS hingegen können Wertschöpfung und Steuereinnahmen in den Regionen erhalten bleiben. Dies eröffnet Kommunen finanzielle Handlungsspielräume für eigene Investitionen.
Unternehmen in Deutschland haben durch den Ausbau von CCU/CCS, Infrastrukturen für CCS, oder auch durch die Herstellung von Kraftstoffen oder Chemikalien aus CO₂ (CCU) die Chance, als Erste (sogenannte „First Mover“) neue Wertschöpfungsketten zu erschließen. Dies ermöglicht neue Geschäftsmodelle und europaweite Exportchancen für hiesige Unternehmen. Davon kann der mittelständische Maschinen- und Anlagenbau besonders profitieren, da er bestehendes Wissen zu Abscheidetechnologien, Pipelinebau und Monitoring-Systemen mitbringt.
Sicherheit und Umweltverträglichkeit
CCU/CCS gilt nach aktuellem Stand der Wissenschaft als sicher. Die Technologie wurde in vielen Ländern bereits erprobt, wie zum Beispiel in Norwegen oder im deutschen Pilotprojekt Ketzin in Brandenburg. Auch weitere internationale Berichte bestätigen, dass die geologische CO₂-Speicherung bei Einhaltung des EU-Rechtsrahmens, sorgfältiger Standortwahl und kontinuierlichem Monitoring technisch beherrschbar ist.
In Deutschland sind die Anforderungen für CCU/CCS gesetzlich streng geregelt und im Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz (KSpTG) fest verankert. Danach werden potenzielle CO₂-Speicher stets einzeln geprüft und nur genehmigt, wenn sie jeweils hohe Sicherheits- und Umweltstandards einhalten. Verschiedene Mechanismen stellen sicher, dass Umweltverträglichkeit von der Abscheidung über den Transport bis zur Speicherung des CO₂ stets gewährleistet bleibt.
Novellierung KSpTG: Speicherung unter dem Meeresboden und an Land
Die Novelle des Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetzes (KSpTG) trat Ende November 2025 in Kraft und schafft erstmals einen Rechtsrahmen für die Speicherung und den Transport von CO₂ in Deutschland. Sie verleiht der CO₂-Infrastruktur den Status des überragenden öffentlichen Interesses, was eine entsprechend große Gewichtung zugunsten von CO₂-Infrastrukturvorhaben darstellt. Das KSpTG regelt die Genehmigungspflichten für CO₂-Speicher und -Leitungen und definiert Sicherheits- und Monitoring-Anforderungen für Betreiber sowie die Haftung bei Schäden oder Leckagen.
Das Gesetz ermöglicht zudem die CO₂-Speicherung in geologischen Formationen des Meeresuntergrunds im Bereich des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Für diese Offshore-Speicherung legt es strenge ökologische Vorgaben fest, wie beispielsweise eine acht Kilometer breite Pufferzone um Meeresschutzgebiete. Eine CO₂-Onshore-Speicherung, also auf dem deutschen Festland, ist nur erlaubt, wenn das jeweilige Bundesland einer Speicherung ausdrücklich zustimmt, was bislang noch nicht geschehen ist.
Ergänzend hat der Bundestag im Januar 2026 die Anpassung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) sowie die Ratifizierung von Artikel 6 des London-Protokolls beschlossen. Damit ist die dauerhafte CO₂ Speicherung in der deutschen AWZ und der Export von CO₂ über den Seeweg zur Speicherung im Meeresuntergrund von Partnerländern rechtsicher möglich.
EU-Vorgaben
Industrial Carbon Management Strategy (ICMS)
Die Industrial Carbon Management Strategy (ICMS) der EU-Kommission aus dem Jahr 2024 hat zum Ziel, den Hochlauf von CCU/CCS zur Dekarbonisierung der europäischen Industrie zu beschleunigen. Die Strategie umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, einen wettbewerbsfähigen Binnenmarkt für CO₂ und verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen zu schaffen. Aus der Strategie sollen mehrere Initiativen hervorgehen, etwa ein Legislativvorschlag für die Harmonisierung von Regulierungen zu CO₂-Infrastruktur und Märkten, der für Ende 2026 geplant ist.
Net-Zero Industry Act (NZIA)
Der Net-Zero Industry Act (NZIA, Verordnung zu Netto-Null-Technologien, Verordnung 2024/1735) wurde ebenfalls 2024 verabschiedet und stärkt die europäische Produktion von Netto-Null-Technologien, zu denen auch CCU/CCS zählt. Zudem gibt die Verordnung das Ziel aus, innerhalb der EU bis 2030 eine jährliche CO₂-Speicherkapazität von mindestens 50 Millionen Tonnen zu erreichen. Dazu werden Öl- und Gasproduzenten gemäß ihres Anteils an der Erdöl- und Erdgasproduktion der EU verpflichtet, Speicherkapazitäten bereitstellen. In Deutschland betrifft dies sechs Unternehmen und eine jährliche Injektionskapazität von rund fünf Millionen Tonnen CO₂ ab 2030.
Mit gezielten Fördermaßnahmen die Wirtschaft unterstützen
Die Bundesregierung und die EU unterstützen den Hochlauf von CCU/CCS mit gezielten Fördermaßnahmen, um die Wirtschaft bei der Transformation zu unterstützen und schwer vermeidbare Emissionen zu adressieren.
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) des BMWE fördert klimafreundliche Investitionen und Innovationsvorhaben in der Industrie. Mit Fördermodul 2 werden speziell Vorhaben zum Einsatz oder zur Entwicklung von CCU/CCS unterstützt. Der Fokus liegt dabei bisher auf der Zement- und Kalkindustrie sowie der Abfallwirtschaft. Im abgeschlossenen Förderwettbewerb 2025 wurden 14 CCU/CCS-Vorhaben mit einer Gesamtsumme von rund 60 Millionen Euro gefördert. Der zweite Förderaufruf startete im Februar 2026 und die Projektanträge werden derzeit geprüft.
Auch beim Förderprogramm der CO₂-Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfD) des Bundeswirtschaftsministeriums ist CCU/CCS seit 2026 förderfähig. Die Differenzverträge gleichen über einen Zeitraum von 15 Jahren die Mehrkosten für den Bau und den Betrieb von CO₂-armen Anlagen gegenüber konventionellen Anlagen aus. Hierdurch sinken die wirtschaftlichen Risiken für Unternehmen, die als First Mover neue Technologien einsetzen. Bei der Auswahl der Projekte steht CCU/CCS im Wettbewerb mit anderen Optionen der Dekarbonisierung. Entscheidend ist hier die Fördermitteleffizienz, also wie viel CO₂ pro Euro Fördergeld eingespart werden kann. Die Förderbarkeit bei CCU/CCS ist auf Anwendungen mit schwer vermeidbaren Emissionen beschränkt.
Auf europäischer Ebene werden CCU/CCS-Projekte vor allem im Rahmen des EU-Innovationsfonds gefördert. Der Fonds stellt Investitionsförderungen für innovative Demonstrationsprojekte bereit und finanziert sich aus der Versteigerung von ETS-Zertifikaten. Bisher wurden 25 CCU/CCS-Projekte mit einem Fördervolumen von rund 3,2 Milliarden Euro gefördert.
CCU/CCS-Hochlauf beschleunigen: der geplante Aktionsplan Carbon Management
Nach Schaffung des rechtlichen Rahmens für die Nutzung von CCS in Deutschland geht es nun darum, auch die ökonomischen Rahmenbedingungen für den erfolgreichen Hochlauf von CCS/CCU in Deutschland zu schaffen. Ein derzeit in Erarbeitung befindlicher Aktionsplan Carbon Management soll zielgenaue Umsetzungsmaßnahmen in den Bereichen CO₂-Abscheidung, -Transport, -Nutzung und -Speicherung aufzeigen sowie den nötigen Marktrahmen inkl. Anreiz-/Fördersystematik benennen. Impulse der CCS/CCU-Stakeholder zu den Inhalten des Aktionsplans sollen auch über die Arbeit im jüngst gestarteten Carbon Management Forum eingebracht werden.
Beteiligung und Umsetzung im Carbon Management-Forum
Nach der erfolgten rechtlichen Zulassung von CO₂-Transport und -Speicherung ist es wichtig, den zeitnahen Hochlauf von CCU/CCS in Deutschland koordiniert und zielgerichtet voranzubringen.
Dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium im Mai 2026 ein Carbon Management Forum (CMF) eingerichtet. Das CMF soll als Plattform für den fortlaufenden Dialog und die praxisnahe Begleitung des Hochlaufs von CCU/CCS dienen. Dadurch soll die erfolgreiche Skalierung der industriellen Anwendung von CCU/CCS über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg unterstützt und ein koordinierter Austausch der betroffenen Stakeholder in einem wettbewerbsneutralen Umfeld ermöglicht werden.
Geleitet und ausgerichtet wird das CMF vom Bundeswirtschaftsministerium. Das CMF setzt sich aus einem Lenkungskreis (LK) und vier fachspezifischen Arbeitsgruppen (AG) zusammen, die gemeinsam an Lösungen und Empfehlungen arbeiten:
AG CO₂-Quellen
AG CO₂-Transport
AG CO₂-Nutzung
AG CO₂-Speicherung
Bei konkretem Bedarf können weitere AGs vom LK gegründet oder AG-übergreifende Querschnittsthemen in geeigneten Formaten, beispielsweise Task Forces, bearbeitet werden. Aktuell ist zum Thema Derisking und Investitionssicherheit eine Task Force eingerichtet.
FAQ zu CCU/CCS
Externes Angebot - gesetze-im-internet.de
Externes Angebot:Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid (KSpTG)
Der Begriff CCU/CCS (Carbon Capture, Utilization and Storage) umfasst Technologien, um CO₂ an Industrieanlagen oder aus der Atmosphäre abzuscheiden, es als Rohstoff zu nutzen (CCU) oder dauerhaft in geologischen Formationen zu speichern (CCS).
Im Abschnitt 2 dieser Website erfahren Sie mehr darüber.
Wofür brauchen wir CCU/CCS?
CCU/CCS ist ein wichtiger Baustein, um die im Klimaschutzgesetz festgelegte Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen. Für die Bundesregierung hat die Vermeidung der Nutzung fossiler Energieträger weiterhin oberste Priorität. Wo CO₂-Emissionen durch Effizienz, erneuerbare Energien, neue Verfahren oder Kreislaufwirtschaft jedoch nicht vermieden werden können, kommen CCU/CCS-Technologien zum Einsatz. CCU/CCS kann insbesondere schwer oder nicht vermeidbare Emissionen in der Industrie und Abfallwirtschaft mindern. Studien zeigen, dass ab 2030 relevante Mengen CO₂ abgeschieden und gespeichert werden müssen, um die gesetzlichen Klimaziele zu erfüllen.
Ist CCS eine sichere Technologie?
Ja, CCS wird heute als sichere Technik eingestuft. Maßgeblich hierfür sind aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen in zahlreichen anderen Ländern, wie etwa in Norwegen. Auch das deutsche Pilotprojekt im brandenburgischen Ketzin (2008–2013) hat gezeigt, dass die Speicherung an Land (Onshore-Speicherung) sicher umsetzbar ist.
Gleichzeitig ist CCS, wie jede andere Technologie auch, nicht frei von Risiken. Obwohl CO₂ weder brennbar noch explosiv ist, unterliegt die gesamte CCS-Prozesskette strengen Sicherheitsanfor-derungen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit von CO₂-Speichern sind in Deutschland im Kohlendioxid-Speicherungs- und-Transport-Gesetz (KSpTG) verankert. Potenzielle CO₂-Speicher werden einzeln geprüft und stets nach klaren Kriterien genehmigt und überwacht.
Wie funktioniert die Speicherung von CO₂?
Verflüssigtes CO₂ wird in tiefen geologischen Schichten zwischen 800 und 4.000 Metern unter der Erdoberfläche gespeichert, wo es sich im Salzwasser löst oder zu festem Gestein (zum Beispiel Kalzit) mineralisiert. Die Dauerhaftigkeit ist durch geeignete Standortwahl, moderne Monitoringverfahren und eine 40-jährige Nachsorgepflicht für Betreiber gewährleistet.
Was sind geeignete Speicherstandorte für CO₂?
Geeignete Speicher sind ausgeförderte Erdöl- und Erdgaslagerstätten oder sogenannte salinare Aquifere (Salzwasser führende Gesteinsschichten), die von undurchlässigen Gesteinsschichten, sogenannte Barriereschichten, abgedeckt werden. In diese können große CO₂-Mengen injiziert und sicher über geologische Zeiträume gespeichert werden.
Warum wird CCU/CCS nicht in allen Bereichen eingesetzt?
CCU/CCS ist eine etablierte Technologie und eignet sich für viele verschiedene Prozesse und Industrien. Es stellt aber nicht immer die wirtschaftlichste Option dar. So erfordert die Umsetzung von CCU/CCS-Technologien einen hohen Planungs- und Entwicklungsaufwand. Auch sind die damit verbundenen Prozesse energieintensiv und mit erheblichen Investitionskosten verbunden.
Zudem fängt die CO₂-Abscheidung nur etwa 95-98 Prozent der Emissionen ein. Für den Rest müssen weiterhin CO₂-Zertifikate abgegeben werden, was bei steigenden CO₂-Preisen zu höheren Kosten führt. Für viele Anwendungen gibt es daher wirtschaftlich attraktivere Alternativen, wie die direkte Elektrifizierung von Prozessen zur Bereitstellung von Prozesswärme.
Allerdings gibt es keine direkte Alternative zur CO₂-Abscheidung in Branchen wie der Zement- und Kalkproduktion, wo Prozessemissionen unabhängig vom Brennstoff anfallen. Auch die Abfallwirtschaft benötigt CO₂-Abscheidung, wenn Produkte an ihrem Lebensende thermisch verwertet werden.
Was ist der Unterschied zwischen CO₂-Entnahme und CO₂-Abscheidung zur Emissionsminderung?
Die CO₂-Abscheidung ist ein technischer Prozess, der je nach Ursprung und Verbleib des abgeschiedenen CO₂ zu einer Emissionsminderung oder einer CO₂-Entnahme führen kann. CO₂-Abscheidung und -Speicherung an fossilen Punktquellen, etwa Industrieanlagen, führen zu einer Minderung von Emissionen. Wird das CO₂ direkt aus der Umgebungsluft (DACCS) oder aus Anlagen mit biogenen CO₂-Emissionen abgeschieden und gespeichert, zum Beispiel Bioenergieanlagen (BECCS), können CO₂-Entnahmen erzielt werden.
Manche Anlagen haben sowohl fossile als auch biogene CO₂-Emissionen, zum Beispiel die Müllverbrennung. Bei diesen führt CCS sowohl zu einer Emissionsminderung (fossiler Anteil) als auch zu einer CO₂-Entnahme (biogener Anteil). Die CO₂-Abscheidung (und Speicherung) ist also Bestandteil einiger CO₂-Entnahmemethoden. Neben CCU/CCS-basierten CO₂-Entnahmen gibt es noch weitere Möglichkeiten, die CO₂ aus der Atmosphäre entnehmen, zum Beispiel über die Herstellung von Pflanzenkohle, Aufforstung oder die Renaturierung von Mooren.
Die Bedeutung von CCU/CCS für Wirtschaft und Industrie in Deutschland
Wie hilft CCU/CCS den deutschen Unternehmen, wettbewerbsfähig zu bleiben?
CCU/CCS ermöglicht es, schwer vermeidbare Emissionen in der Industrie sowie der Abfallwirtschaft zu mindern. So können Unternehmen ihre Abhängigkeit von künftig steigenden CO₂-Preisen verringern. Für Teile dieser Industrien entscheidet CCU/CCS deshalb darüber, ob sie in Deutschland weiterhin wettbewerbsfähig produzieren können oder ihre Wertschöpfung ins Ausland verlagern müssen, weil dort die CO₂-Kosten niedriger sind. Man spricht dann auch von „Carbon Leakage“.
Zudem wächst der Markt für CCU/CCS weltweit. Das ist eine große Exportchance für deutsche Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau, die gut aufgestellt sind, um davon zu profitieren. Das abgeschiedene CO₂ lässt sich für innovative Produkte nutzen, wie zum Beispiel synthetische Kraftstoffe oder Baustoffe auf CO₂-Basis.
Langfristig kann sich Carbon Management zu einem Wachstumsfeld mit erheblichem Beschäftigungspotenzial entwickeln. Die Förderung von CCU/CCS gibt Unternehmen Planungssicherheit für ihre Investitionen, stärkt den mittelständisch geprägten Anlagen- und Infrastrukturbau und sichert regionale Wertschöpfung in Industrie- und Hafenregionen.
Wie hoch sind die Kosten für CCU/CCS?
CCU/CCS ist mit erheblichen Kosten verbunden und eignet sich daher vor allem für Branchen mit schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen. Um den Umstieg zu unterstützen, bieten die Bundesregierung und die EU gezielte Fördermaßnahmen an.
Für Europa liegen die Kostenbereiche für CO₂-Abscheidung, Transport und Speicherung nach aktuellen EU-Studien in einer Bandbreite, die bei geeigneten Rahmenbedingungen mit mittelfristig zu erwartenden CO₂-Preisen konkurrieren kann.
Gleichzeitig gibt es einen messbaren wirtschaftlichen Nutzen, der durch den Erhalt von gut bezahlten Industriearbeitsplätzen entsteht. Durch die Bündelung von Industrieunternehmen („Cluster“) lassen sich die Abscheidung, der Transport und die Speicherung von CO₂ gemeinsam planen und koordinieren. Dies senkt die Kosten pro Tonne CO₂ deutlich.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Wie wird die Industrie bei der Transformation unterstützt?
Die Bundesregierung und die EU fördern den Hochlauf von CCU/CCS mit gezielten Maßnahmen. Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt seit 2025 Projekte in der Zement-, Chemie- und Abfallwirtschaft. CO₂-Differenzverträge entlasten First-Mover-Unternehmen (Pionierunternehmen) durch eine 15-jährige Risikoabsicherung.
Auf europäischer Ebene finanziert der EU-Innovationsfonds (aus ETS-Zertifikaten) Demonstrationsprojekte mit bisher 3,2 Milliarden Euro für 25 CCU/CCS-Vorhaben. Gefördert werden vor allem Anwendungen mit schwer vermeidbaren Emissionen.
Mehr dazu finden Sie im Abschnitt 2.6 dieser Webseite.
Wie können Unternehmen CO₂ als Rohstoff nutzen?
Durch Carbon Capture and Utilization (CCU) kann abgeschiedenes CO₂ in eine Vielfalt unterschiedlicher Produkte umgewandelt werden. Dies bietet Unternehmen die Möglichkeit, klimaneutrale Produkte herzustellen und gleichzeitig die Abhängigkeit von fossilen Kohlenstoffquellen zu verringern.
So lassen sich synthetische Kraftstoffe gewinnen, wie etwa im Projekt „Concrete Chemicals” im brandenburgischen Schwedt. Dort wird die größte Produktionsanlage für nachhaltige Flugkraftstoffe (e-SAF) im industriellen Maßstab betrieben. Weitere Einsatzbereiche sind die Schifffahrt und die Verteidigung. Diese Kraftstoffe sind potenziell CO₂-neutral, da sie bei der Verbrennung nur das zuvor abgeschiedene und gebundene CO₂ wieder freisetzen.
Darüber hinaus kann CO₂ als Kohlenstoffquelle für chemische Grundstoffe dienen, etwa zur Herstellung von Methanol, das als Basis für höherwertige chemische Verbindungen genutzt werden kann. Ebenso lassen sich CO₂-basierte Baustoffe herstellen, wie das Projekt ReUse-Beton der Plattform GreenTech BW zeigt, dass die Wiederverwendung von Beton mit CO₂-Bindung erforscht. Für einen breiten Einsatz von CCU sind jedoch noch weitere technologische Fortschritte, wirtschaftliche Anreize und eine passende Infrastruktur nötig, zum Beispiel Transportinfrastruktur oder Wasserstoffverfügbarkeit.
Welche Vorteile bietet CCU/CCS vor Ort?
Die wirtschaftlichen Potenziale von CCU/CCS werden zuerst vor Ort sichtbar. Küsten- und Hafenregionen an Nord- und Ostsee können sich zu CO₂-Drehscheiben mit Terminals, Speicheranbindungen und neuen Logistikketten entwickeln. Industrieregionen wie Nordrhein-Westfalen sowie Industriecluster in Ost- und Süddeutschland können erheblich von neuen Infrastrukturprojekten in den Bereichen Planung, Bau, Tiefbau, Maschinenbau, Ingenieur- und Serviceleistungen profitieren. Dies geht auch mit industriellen Arbeitsplätzen und einem Ausbau der finanziellen Handlungsspielräume von Kommunen einher.
Mehr dazu finden Sie im Abschnitt „CCU/CCS als Wachstumsbranche und Potenziale für Regionen“.
Politische, rechtliche und ökologische Rahmenbedingungen
Wie ist der rechtliche Rahmen für CCU/CCS in Deutschland?
Seit dem 28. November 2025 schafft das novellierte Kohlendioxid-Speicherungs-und-Transport-Gesetz (KSpTG) einen Rechtsrahmen für den industriellen Einsatz von CCU/CCS. Es regelt Genehmigungspflichten für CO₂-Speicher und -Leitungen sowie Sicherheits- und Monitoring-Anforderungen für Betreiber und stuft solche Infrastruktur-Projekte als von überragendem öffentlichem Interesse ein.
Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Novellierung KSpTG: Speicherung unter dem Meeresboden und an Land“.
Wo kann man in Deutschland CO₂ speichern?
Das Kohlendioxid-Speicherungs-und-Transport-Gesetz (KSpTG) ermöglicht die CO₂-Speicherung innerhalb der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der gesetzlich verankerten Sicherheits- und Monitoringvorgaben sowie die sorgfältige und individuelle Erkundung möglicher Speicherstandorte.
Die deutsche AWZ ist das Meeresgebiet der Nordsee, das jenseits des Küstenmeeres liegt und sich bis zu 200 Seemeilen (ca. 370 km) ab der Küstenlinie erstreckt. Die Speicherkapazitäten in der deutschen AWZ belaufen sich laut dem GEOSTOR-Bericht von 2025 auf 0,9-5,5 Milliarden Tonnen CO₂. Die Injektion von CO₂ ist in und unterhalb von Meeresschutzgebieten sowie in einer Pufferzone von acht Kilometer darum verboten.
Die dauerhafte Speicherung von CO₂ im geologischen Untergrund auf dem Gebiet des deutschen Festlands (Onshore) dürfen die Bundesländer über ein Länder-Opt-in zulassen. Das heißt, sie können eigenständig entscheiden, ob es zu einer Speicherung im jeweiligen Bundesland kommen kann. Bislang hat kein Bundesland die sogenannte Opt-in Klausel des KSpTG genutzt. Eine Abschätzung der Speicherkapazitäten an Land liegt ebenfalls im Bereich von einigen Milliarden Tonnen CO₂ (Knopf et. al 2010).
Welche Umweltauswirkungen hat CCS?
CCU/CCS leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Klimabilanz, indem es insbesondere schwer vermeidbare CO₂-Emissionen in Sektoren wie der Zement- und Kalkindustrie sowie Bereichen der Abfallwirtschaft reduziert. Laut Studien, die unter anderem für den Evaluationsbericht für das KSpG im Jahr 2022 untersucht wurden, ist eine Erreichung der Klimaziele ohne CCU/CCS kaum realistisch.
Mögliche Umweltrisiken von CCS, wie zum Beispiel temporäre lokale Belastungen durch Bohrungen oder dem Bau von Pipelines, werden durch strenge Sicherheits- und Monitoringanforderungen minimiert.
Wie wird die Sicherheit der Speicher gewährleistet? Geologische Kriterien, Monitoring, Haftung?
CCS kann sicher umgesetzt werden, wenn hohe Sicherheits- und Umweltstandards eingehalten werden. Dafür muss das CO₂ in geeigneten geologischen Formationen gespeichert werden, dort dauerhaft verbleiben und der Transport sowie Betrieb und Überwachung streng kontrolliert werden.
Das CO₂ wird über verschiedene geologische Rückhaltemechanismen dauerhaft im Gestein gespeichert: durch undurchlässige Schichten (sogenannte Barriereschichten), die es einschließen, durch Lösung des CO₂ im Formationswasser oder durch die Umwandlung von CO₂ in feste Mineralien. Zusätzlich sorgen moderne Monitoringverfahren dafür, dass mögliche Undichtigkeiten oder Ausbreitungen von CO₂ frühzeitig erkannt und gestoppt werden können.
In Deutschland gibt es strenge, im KSpTG verankerte gesetzliche Vorgaben zur Sicherheit von CO₂-Speichern. Ein CO₂-Speicher darf nur in Betrieb gehen, wenn Gefahren für Mensch und Umwelt ausgeschlossen sind und die erforderliche Vorsorge gegen Beeinträchtigungen der Umwelt getroffen wird, insbesondere durch Verhinderung von Leckagen und erhebliche Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb (Unregelmäßigkeiten). Dies betrifft den Transport von CO₂ sowie die Speicherung im geologischen Untergrund.
Die Monitoring-Verordnung zum EU-Emissionshandel stellt sicher, dass der Weg des CO₂ von der Abscheidung über Transport bis zur Speicherung lückenlos nachgewiesen wird.
Stakeholder-Einbindung, Mitwirkung und nächste Schritte
Was ist das Carbon Management Forum?
Das Carbon Management Forum (CMF) ist eine Initiative unter Leitung des BMWE. Das Ziel des CMF ist es, den Hochlauf von CCU/CCS in Deutschland koordiniert zu unterstützen, indem es für Carbon Management relevanten Akteure zusammenzubringt. Gemeinsam bearbeiten sie zentrale Themen entlang der CCU/CCS-Wertschöpfungskette, erarbeiten abgestimmte Positionen und Empfehlungen. Zudem werden Herausforderungen beim parallelen Hochlauf von Abscheidung, Transport, Nutzung und Speicherung adressiert.
Die fachliche Unterstützung umfasst auch die Ausarbeitung von Empfehlungen oder Analysen für Ministerien und Behörden. Die Arbeitsgruppen bearbeiten ökonomische, technische und regulatorische Fragen. Außerdem wird die Positionierung Deutschlands in Prozessen auf EU- und internationaler Ebene unterstützt.
Wer wird im Carbon Management Forum eingebunden? Welche Möglichkeiten zur Mitwirkung habe ich?
Das Carbon Management Forum besteht aus einem Lenkungskreis (LK) und verschiedenen fachspezifischen Arbeitsgruppen (AG).
Der LK ist für die Themenplanung und die Vergabe von Arbeitsaufträgen an die AGs zuständig. Die Mitgliedschaft im LK ist personengebunden, und die Berufung erfolgt durch das Bundeswirtschaftsministerium. Am 5. Mai 2026 traf sich der CMF-Lenkungskreis zu seiner Auftaktsitzung. Die fachspezifische Arbeit des CMF findet in zunächst vier Arbeitsgruppen (Quellen, Transport, Speicherung und Nutzung) statt. Diese bearbeiten die vom LK beschlossenen Themen und Fragestellungen, können dem LK aber auch eigene Themenschwerpunkte vorschlagen.
Organisationen, die nicht im LK oder einer AG vertreten sind, können über verschiedene Kommunikationskanäle und Formate eingebunden werden, etwa über die Website des BMWE oder den jährlich stattfindenden Strategischen Dialog des CMF.
Was sind die nächsten Schritte für CCU/CCS in Deutschland?
Nachdem das KSpTG 2025 in Kraft getreten ist und CCU/CCS in Deutschland ermöglicht, plant das Bundeswirtschaftsministerium bis Ende 2026 die Erarbeitung eines Aktionsplan Carbon Management.
In Deutschland sind bereits einige CCS-Projekte in Planung. Vier Projekte werden durch den EU-Innovationsfonds gefördert, mit Abscheidemengen zwischen 700 und 1.400 Tausend CO₂ pro Jahr. Zudem gehen drei Pilotprojekte an Zementanlagen voraussichtlich noch in 2026 in Betrieb: CAP2U in Lengfurt, Catch4Climate in Mergelstetten und LEILAC-2 in Ennigerloh; jeweils mit einigen Tausend bis Zehntausend Tonnen CO₂ Abscheidekapazität.
CO2 einsparen: Fortschritte bei CCU/CCS-Technologien
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) beschlossen.
Mit CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilization) sollen CO₂- Emissionen eingefangen werden, bevor sie in die Atmosphäre gelangen.
In diesem Bereich finden Sie eine ausgewählte Übersicht an offiziellen Dokumenten, Gesetzen und Informationsquellen zu CCU/CCS und Ergebnissen aus dem Carbon Management Forum. Die Quellen reichen von rechtlichen Grundlagen über Förderprogramme bis hin zu externen Fachquellen.
Pressemitteilungen und Stellungnahmen
05.05.2026 - Pressemitteilung -
Industriepolitik
Pressemitteilung:BMWE startet Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge
Pressemitteilung:BIK-Förderung zeigt Wirkung: Erfolgreiche Projekte stärken Industrie und Klimaschutz – nächster Förderwettbewerb für weitere innovative Projekte startet Anfang 2026
21.12.2022 - Download - Bericht der Bundesregierung
Publikation:Evaluierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG)
Der Bericht bewertet die Umsetzung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG, der Vorgänger des KSpTG) und analysiert dessen Wirksamkeit für die Entwicklung von CCU/CCS in Deutschland.